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10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1 Literatur
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Hans-Georg Kluge
Das Schächten als Testfall des Staatsziels Tierschutz
NVwZ 2006, 650-655
Der Aufsatz ist eine Besprechung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.11.2004 – 11 UE 317/03 –(NJOZ 2006, 953). Der Autor betont, dass der HessVGH als erstes Gericht die Rechtslage nach Inkrafttreten des Staatsziels Tierschutz mit Wirkung ab 01.08.2002 (Art. 20a GG) beurteilt hat. Er stimmt der Auffassung zu, dass auf Grund der verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung höhere Anforderungen an an das Tatbestandsmerkmal der zwingenden Vorschriften der Religionsgemeinschaft im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG gestellt werden dürfen, als dies nach der alten Rechtslage der Fall war. Der HessVGH gehe zu Recht davon aus, dass die Bindungswirkung des Urteils des BVerfG vom 15.01.2002 (1 BvR 1783/99) insoweit entfallen sei. [pt]